Mit der Abgabe Ihrer Bestellung erteilen Sie PolMedi.de eine einmalige Einkaufsvollmacht für die ausgewählten Produkte. PolMedi.de bestellt in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung bei einer polnischen Apotheke. Der Kaufvertrag über die Produkte kommt zwischen Ihnen und der Apotheke zustande; sie versendet direkt an Sie. Ob ein konkretes Arzneimittel in Ihr Zielland versandt werden darf, muss vor der Ausführung geprüft werden.

Die drei Rollen im Modell

Sie (Vollmachtgeber). Sie bestimmen Produkt, Menge und Höchstpreis und erteilen mit Ihrer Bestellung eine einmalige, zweckgebundene Vollmacht. Käufer des Arzneimittels sind rechtlich Sie selbst.

PolMedi.de (Bevollmächtigter). Wir geben die Bestellung in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung bei einer polnischen Versandapotheke auf. Wir werden zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der Ware, verkaufen nichts und beraten nicht medizinisch. Unsere Besorgungsdienstleistung kostet einmalig 7 € plus 30 % des Warenwerts.

Die Apotheke (Verkäufer). Der Kaufvertrag über das Arzneimittel entsteht ausschließlich zwischen Ihnen und der Apotheke. Sie stellt die Rechnung über den Produktpreis, sie versendet die Ware.

Warum diese Konstruktion – und kein Shop?

PolMedi.de bietet die Besorgung eines Einkaufs an und tritt nicht als Verkäufer der Arzneimittel auf. Diese Aufteilung beschreibt die Rollen der Beteiligten; sie ersetzt nicht die Prüfung der Vorschriften für das konkrete Produkt und seinen Versandweg.

Deshalb finden Sie bei uns auch keine „Warenkörbe” mit Fantasie-Paketpreisen, sondern eine Kostenaufstellung wie auf dem Kassenbon: Apothekenpreis (1:1 zum Tageskurs), Servicegebühr, Versand. Getrennt ausgewiesen, weil es rechtlich getrennte Leistungen sind.

Die eingebauten Grenzen

Die Vollmacht ist bewusst eng gefasst:

  • Einmalig – sie erlischt mit Ausführung des Auftrags. Kein Abo, keine Dauervollmacht.
  • Zweckgebunden – nur das benannte Produkt, die benannte Menge, der benannte Höchstpreis.
  • Nur in Polen rezeptfreie Produkte – andere Arzneimittel bieten wir nicht an. Auch nicht auf Nachfrage.
  • Nur Eigenbedarf – haushaltsübliche Mengen, keine Weiterveräußerung.

Der Widerrufspunkt – ehrlich benannt

Eine Besorgungsleistung ist erbracht, sobald die Bestellung bei der Apotheke aufgegeben und bestätigt ist. Ab diesem Moment lässt sie sich nicht „zurückgeben” – deshalb erlischt Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung, und zwar mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung im Bestellprozess, nicht im Kleingedruckten. Bis dahin stornieren Sie jederzeit kostenlos. Die Details stehen in der Widerrufsbelehrung; die Rechtskonstruktion im Ganzen erklärt die Seite Kaufvollmacht.